Entwicklungsprojekte / Regensdorf

Regensdorf

PLAZZA verfügt an der Althardstrasse 5 und 9 in Regensdorf bei Zürich über ein Grundstück mit 17 518 m2.

Dieses liegt im Bereich Bahnhof Nord. Es besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Im Dezember 2015 hat die Gemeindeversammlung Regensdorf einer Revision der Bau- und Zonenordnung zugestimmt. Die neue Bau- und Zonenordnung schafft die Möglichkeit einer Erhöhung der Baumassenziffer von 5 m3/m2 auf 8 m3/m2 und erhöht den möglichen Wohnanteil von 50 % auf 75 %. Nebst der Anpassung der Bau- und Zonenordnung ist ein öffentlich-rechtlicher Entwicklungsvertrag zwischen der Gemeinde und den diversen beteiligten Grundeigentümern abgeschlossen worden. Dieser Entwicklungsvertrag regelt u.a. erforderliche Beiträge der Grundeigentümer und Landabtretungen sowie die Verantwortlichkeiten der Gemeinde und der Grundeigentümer. Er führt nicht zu einer Pflicht, die Liegenschaften zu entwickeln. Die Erhöhung der Baumassenziffern kann im jeweiligen Gestaltungsplan erfolgen, wird aber im Rahmen des Entwicklungsvertrags zu einer Abgeltungszahlung führen. Die Grundlage der Baumassenziffer ist die Grundstücksfläche per 1. Januar 2016, d.h. vor Landabtretungen. Die Teilrevision der Nutzungsplanung «Bahnhof Nord» ist im Mai 2017 rechtskräftig geworden.

2018 wurde unter Mithilfe der beteiligten Eigentümer ein Umsetzungskonzept erarbeitet, welches unter anderem die etappierte Entwicklung des ganzen Entwicklungsgebietes regelt. 2019 wurden erste Abklärungen zur Machbarkeit und zur Marktpositionierung vorgenommen. 2020 wurde ein Studienauftrag durchgeführt, aus dem das Architekturbüro Michael Meier Marius Hug, Zürich, als Sieger hervorgegangen ist. Der Gestaltungsplan wurde im ersten Halbjahr 2023 durch die Gemeinde genehmigt. Die Ergebnisse der anschliessenden Vorprüfung durch den Kanton Zürich liegen vor und werden in den Gestaltungsplan eingearbeitet. Parallel dazu hat PLAZZA mit der Erarbeitung des Vorprojekts begonnen. Der Zeitpunkt der Realisierung des Projekts in Regensdorf hängt wesentlich davon ab, wie schnell die öffentliche Hand die notwendigen Anpassungen der Infrastruktur realisieren kann. Unter Annahme einer Stockwerkeigentumsquote von bis zu einem Drittel dürfte das Mietzinspotenzial mindestens CHF 7 Mio. betragen, bei einem Investitionsvolumen netto in der Grössenordnung von CHF 150–180 Mio.

Projektstand: Die Mietobjekte werden zurzeit für die Zwischennutzung vermarktet. Die Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung werden im Gestaltungsplan eingearbeitet. Mit der Erarbeitung des Vorprojekts wurde begonnen.

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